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Allgemeines über Designrecht

Das Designrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht für sogenannte Geschmacksmuster. Es stellt sicher, dass sein Inhaber das ausschließliche Benutzungsrecht einer bestimmten ästhetischen Erscheinungsform innehat.

Unter das Designrecht fallen zum Beispiel Entwürfe und Produkte, die in Form, Farbe, Gestalt und Gesamteindruck unverwechselbar sind. Rechte auf ein Geschmacksmuster müssen ebenfalls beim Patentamt angemeldet werden, um den Status des geschützten Designs zu erhalten.

Bei Fragen zur Anmeldung von Schutzrechten sowie bei der Durchsetzung Ihres gewerblichen Rechtsschutzes steht Ihnen das Team unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.

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