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Allgemeines über Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es dient dem Schutz von Produkten eines Herstellers und kann auf nationaler, europäischer sowie auf internationaler Ebene bestehen. Der Schutz erstreckt sich dabei sowohl auf den Markennamen als auch auf grafische Darstellungen, die mit dem Produkt verbunden sind („Logos”).

Markenrechte bestehen aber nicht von sich aus, sie müssen durch eine Markenanmeldung abgesichert werden. Dafür sind verschiedene Überprüfungsschritte notwendig: Es muss zunächst durch Recherche in nationalen und internationalen Markenregistern festgestellt werden, ob bereits ältere Markenrechte bestehen, die eine Registrierung ausschließen.

Ist dies nicht der Fall, kann die Marke nach der internationalen Markenklassifikation (Nizza-Klassifikation) klassifiziert werden. Dadurch erwirbt der Markeninhaber umfassende Schutzrechte, die auf sein spezielles Produkt zugeschnitten sind. Im Anschluss erfolgt eine Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Unsere Kanzlei unterstützt und berät sie gerne bei allen Schritten, die zur Anmeldung einer Marke notwendig sind.

Ihr Recht wurde verletzt?

Die Verletzung von Markenrechten durch Dritte stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Markeninhabers dar, ist aber leider keine Seltenheit. Die Bandbreite möglicher Rechtsverletzungen ist relativ groß und umfasst Delikte wie die Herstellung identischer Produkte unter gleichem Namen und Logo, aber auch die bewusste Verwendung von Zeichen, Waren oder Dienstleistungen Dritter. Wir unterstützen Sie im Fall einer Markenrechtsverletzung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterlassung, Löschung, Rückruf und Schadenersatz.

Sie wurden abgemahnt?

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, empfiehlt es sich, die geforderte Summe nicht vorschnell zu bezahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Viele Abmahnungen beinhalten überzogene Forderungen oder sind gänzlich ungerechtfertigt, weil die Kanzlei nicht für einen Mitbewerber tätig wird. Ein Rechtsanwalt kann für Sie im Einzelfall prüfen, in welcher Höhe eine Abmahnung gerechtfertigt ist und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung sinnvollerweise abgegeben werden sollte.

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