Über allgemeines Zivilrecht und Kaufrecht

Das Kaufrecht ist das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts, dessen Regelungen am stärksten von der Europäisierung der Rechtsordnung betroffen sind. Es regelt ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Sache. Keine Anwendung findet es auf Dienst- und Werkleistungen oder auf reine Mietverträge.

Mit Abschluss des Kaufvertrages erwirbt der Käufer einen Anspruch auf die Kaufsache und der Verkäufer einen Anspruch auf die Kaufpreiszahlung. Liefert der Verkäufer nur teilweise, mangelhaft oder gar nicht, muss der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dann kann er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Die gleichen Rechte stehen dem Verkäufer zu, wenn der Kaufpreis nicht bezahlt wird. Dieses kaufrechtliche Grundschema ist Gegenstand diverser Fehlerquellen im Rechtsverkehr.

Häufig steht schon die Frage im Raum, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Bei Abonnementfallen im Internet ist diese Bedingung in der Regel nicht erfüllt, sodass der Verbraucher sich gänzlich ungerechtfertigten Forderungen ausgesetzt sieht. Kam doch ein wirksamer Vertrag zustande, steht den Nutzern das europäische Verbraucherschutzrecht zur Seite. Fast immer steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Selten muss er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) uneingeschränkt gegen sich gelten lassen.

Aufgrund der Komplexität, die durch die Rechtsakte der Europäischen Union im kaufrechtlichen Verbraucherschutz entstanden ist, sind in der Regel beide Seiten über die genaue Rechtslage im Unklaren. Unsere Rechtsanwälte beraten Verbraucher in Konfliktlagen und setzen die Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durch. Unternehmer unterstützen wir dabei, ihre Verträge von Anfang an so zu gestalten, dass sie dem geltenden Recht entsprechen und wenig Angriffsfläche bieten.

Das Kaufrecht in seiner Durchsetzung

Kam ein wirksamer Vertrag zustande, kann dennoch ein Mangel an der Kaufsache vorliegen. Wird er vom Verkäufer nicht behoben, kann der Käufer Schadenersatz geltend machen oder einen bereits gezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Gleiches gilt für den Verkäufer, der seine Kaufsache zurückverlangen kann, wenn der Kaufpreis auch nach Fristsetzung nicht bezahlt wird.

In beiden Fällen gilt der Grundsatz, dass schon das Schreiben eines versierten Rechtsanwalts an den Gegner für eine schnelle Konfliktbeilegung sorgen kann. Wir prüfen, welche Schadenersatz- und Rücktrittsrechte Ihnen im Einzelfall zustehen und kümmern uns um deren Durchsetzung.

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