Über den gewerblichen Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein Instrumentarium, das die Schutzrechte Gewerbetreibender an immateriellen Gütern sicherstellen soll. Zu diesen immateriellen Gütern zählen beispielsweise Patente auf Erfindungen, geschützte Marken oder Designs. Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes fallen unter das sogenannte Ausschließlichkeitsrecht, sie umfassen daher ein positives Benutzungs- wie ein negatives Verbotsrecht. Die zentralen Rechtsquellen sind das Marken-, das Patent- und das Designrecht.

Das Patentrecht dient dem Schutz neuer technischer, gewerblich verwertbarer Erfindungen und damit den Verwertungsinteressen des Erfinders. Analog zum Markenrecht tritt die Schutzfunktion nicht automatisch, sondern erst mit Anmeldung eines Patentes in Kraft. Eine Patentanmeldung kann entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt mit Sitz in München eingereicht werden. Je nach Anmeldeort kommen unterschiedliche Patentgesetze zur Anwendung.

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