Allgemeines über Urheberrecht und Medienrecht

Dem Urheberrechtsschutz unterliegen im deutschen und europäischen Rechtsraum alle eigenen Kunstwerke und Schriften einschließlich der Gebrauchs- und Geschmacksmuster. Dabei handelt es sich um einheitliche Erscheinungsformen einer Produktlinie, die auf einen bestimmten Urheber schließen lassen (Corporate Design).

Urheberrechte sind deutschlandweit, europaweit und international geschützt und durchsetzbar. Nach deutschem Recht kann der Inhaber des Urheberrechts demjenigen, der in sein Urheberrecht eingreift, eine kostenpflichtige Abmahnung zukommen lassen und bei Nichtbefolgung auf Unterlassung und Schadenersatz klagen.

Ihr Recht wurde verletzt?

Wurden Sie in Ihren Urheberrechten verletzt, führen wir diese Verfahren für Sie schnell und sicher im Rahmen des geltenden Rechts durch. Findet die Urheberrechtsverletzung während einer Messe statt, unterstützen wir Sie direkt auf dem Messegelände bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Sie erreichen uns dazu während der Messezeiten unter 069 2713570.

Sie wurden abgemahnt?

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, empfiehlt es sich, die geforderte Summe nicht vorschnell zu bezahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Viele Abmahnungen beinhalten überzogene Forderungen oder sind gänzlich ungerechtfertigt, weil die Kanzlei nicht für einen Mitbewerber tätig wird.

Ein Rechtsanwalt kann für Sie im Einzelfall prüfen, in welcher Höhe eine Abmahnung gerechtfertigt ist und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung sinnvollerweise abgegeben werden sollte.

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