Allgemeines über Wettbewerbsrecht

Das deutsche Wettbewerbsrecht gliedert sich in die Bereiche des Kartellrechts und des Lauterkeitsrechts. Klassische Beispiele für lauterkeitsrechtliche Wettbewerbsverstöße sind die irreführende Werbung (§ 6 UWG) oder die Verunglimpfung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 1 UWG). Ziel des Kartellrechts ist es, die Bildung von Kartellen und Monopolstellungen zu verhindern, die den freien Markt verzerren könnten.

Es betrifft daher vor allem solche Unternehmen, die in Zukunft eine marktbeherrschende Stellung einnehmen könnten. Das Lauterkeitsrecht beschäftigt sich mit Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln, die einzelnen Wettbewerbsteilnehmern einen unfairen Vorteil verschaffen, ohne den Gesamtmarkt zu verzerren. Die Hauptrechtsquelle des deutschen Lauterkeitsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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Werden Sie des Wettbewerbsverstoßes bezichtigt, wehren wir ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab und stellen sicher, dass Ihnen aus der Befolgung berechtigter Ansprüche nur so viel Schaden entsteht, wie unbedingt nötig.

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