Über Anwaltsinkasso
Im Inkassoverfahren vertritt unsere Kanzlei beide Parteien in allen Stadien des Verfahrens. Inkassoverfahren verlaufen im Wesentlichen immer gleich: Zahlt ein Kunde die fällige Geldforderung aus einem Vertrag nicht, muss der Gläubiger ihm eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Das gilt nicht, wenn eine explizite Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung bereits in der schriftlichen Rechnung enthalten war.
Anschließend versenden die meisten Gläubiger ein oder mehrere Mahnschreiben. Dazu besteht aber keine Pflicht. Mit Verstreichen der Frist ist die Möglichkeit der Zivilklage oder des gerichtlichen Mahnverfahrens eröffnet. Die meisten größeren Unternehmen machen von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch, sondern beauftragen stattdessen ein Inkassounternehmen.
Dieses tritt selbstständig in Kontakt mit dem Schuldner und fordert ihn auf, den ursprünglich geschuldeten Betrag zuzüglich einer Inkassogebühr zu zahlen. Erreicht das Inkassounternehmen auch durch wiederholte Kontaktaufnahme mit dem Schuldner keine Zahlung, wird es ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Dazu beantragt das Inkassounternehmen im Namen des Gläubigers einen gerichtlichen Mahnbescheid. Legt der Schuldner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mahnbescheides Widerspruch ein, wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Klageverfahren um. Der Gläubiger muss dann seine Forderung begründen und es kommt zur Gerichtsverhandlung.
Erst an diesem Punkt prüft das Gericht, ob die Forderung tatsächlich besteht und ihre Durchsetzung rechtens ist. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, beantragt das Inkassounternehmen einen Vollstreckungsbescheid. Damit kann die Forderung unmittelbar durch den Gerichtsvollzieher betrieben werden. Die Vollstreckung kann jetzt nur noch durch einen Gerichtsbeschluss auf Antrag des Schuldners gestoppt werden.
Mit uns durchs Inkassoverfahren
Bei Erhalt eines Inkassoschreibens oder eines Mahnbescheides sollte unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Sind die Forderungen unbegründet, müssen sie zügig abgewehrt werden, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Sind Sie selbst Zahlungsgläubiger, unterstützen wir Sie bei der Durchführung des Mahnverfahrens.