Guter Rat ist günstiger, als Sie vielleicht meinen

Was aber noch wichtiger ist: Anwaltliche Beratung kann Sie vor finanziellem Schaden bewahren und hilft zuweilen Geld zu sparen. Die Kosten unserer Beratung sind daher in jedem Falle eine gute Investition.

Rechtsanwälte und Notare unterliegen jeweils einer Gebührenordnung, die es ihnen verbietet, billiger als andere Kollegen zu arbeiten. Während sich die Notargebühren zwingend aus dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) ergeben und dem Notar eine Honorarvereinbarung untersagt ist, erfolgt die Abrechnung der Vergütung des Rechtsanwalts entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund von Vergütungsvereinbarungen.

Die Vereinbarung eines Zeithonorars ist eine sinnvolle Alternative, da Sie Ihnen wie uns die Möglichkeit bietet, zielorientiert zu kalkulieren. Dabei verfolgen wir das Ziel, ein angemessenes Verhältnis zwischen anwaltlichem Aufwand und dem für Sie angestrebten Ergebnis unserer Tätigkeit zu gewährleisten.

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Erstberatung

Haben wir mit Ihnen keine Gebührenvereinbarung getroffen, gilt nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die übliche Vergütung als vereinbart. Für den Verbraucher beträgt die Gebühr des ersten Beratungsgesprächs höchstens 190 €.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, soweit sich diese auf Deckungsanfragen und Abrechnung beschränkt. Sollten darüber hinaus jedoch weitere Tätigkeiten, wie die Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung über die Schadensregulierung, erforderlich werden, fallen hierfür gesonderte Gebühren an. Diese sind naturgemäß von der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen und werden von dieser folglich nicht ersetzt.

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