Allgemeines über Allgemeines Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht sind die Rechtsgebiete der Unternehmen. In 2385 Paragrafen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erschöpfend die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen untereinander. Das Handelsrecht stellt dem kein unabhängiges, eigenes Rechtsgebiet gegenüber, sondern trifft Ausnahmeregelungen für alle Fälle, in denen die Rechtsbeziehungen von Unternehmern vom allgemeinen Zivilrecht abweichen. Dieses auch als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnete Rechtsgebiet ist in ständigem Wandel begriffen und speist sich aus einer Vielzahl verschiedener Rechtsquellen vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) bis hin zum Europarecht.
Ähnlich weitverzweigt ist das Gesellschaftsrecht, dessen Grundlagen ebenfalls im BGB angelegt sind. Es regelt die Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie die Handhabung aller rechtlichen Konflikte, die dazwischenliegen. Unternehmensgründer beraten wir bei der rechtlichen Strukturierung des Unternehmens und der Wahl der sinnvollsten Gesellschaftsform. Bestehende Unternehmen unterstützen wir bei Umstrukturierungen und in Konfliktsituationen mit den Wettbewerbsaufsichtsbehörden.
Die Herausforderung der Organhaftung
Ein großes Konfliktpotenzial liegt erfahrungsgemäß im Bereich der Organhaftung. Geschäftsführer und andere Unternehmensverantwortliche haften unter bestimmten Bedingungen gegenüber ihrer Gesellschaft und deren Vertragspartnern. Unsere Spezialisten für Gesellschaftsrecht helfen dabei, das Haftungsrisiko der Unternehmenslenker zu reduzieren. Dabei haben wir stets die neuesten Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt und im internationalen Gesellschaftsrecht im Auge und können neu entstandene Haftungslücken schnell und nachhaltig schließen. Unsere Beratung bieten wir sowohl für Unternehmen als auch für Manager an, die ihr privates Haftungsrisiko einer kritischen Prüfung unterziehen möchten.