Über das Erbrecht
Das Erbrecht ist die Materie des deutschen Zivilrechts, die am wenigsten europarechtlichen und internationalen Einflüssen unterliegt. Rechtsquelle des Erbrechts ist im Wesentlichen das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Kern des Erbrechts ist das Recht des Erblassers, frei und ohne Einschränkungen über den Verbleib seines Vermögens zu entscheiden (Testierfreiheit). Soweit ein Testament existiert, sind die Vorschriften des Erbrechts bis auf wenige Ausnahmen darauf gerichtet, es nach dem wahrscheinlichsten Willen des Erblassers auszulegen.
Einschränkungen werden durch die Pflichtteilsregelungen und die Vorschriften über die Sittenwidrigkeit vorgenommen. Für den Fall, dass kein Testament existiert, regeln die §§ 1922 ff. BGB eine gesetzliche Erbfolge. Erbrechtliche Rechtsberatung unterteilt sich somit in die Beratung bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages und die Vertretung im Erbstreit nach dem Todesfall.
Zentrale Vorschrift der Testamentserrichtung ist § 2247 BGB. Jeder Mensch, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann ein eigenhändiges Testament errichten. Dazu muss es handschriftlich erstellt, mit dem vollständigen Namen unterschrieben und mit einer genauen Orts- und Zeitangabe versehen sein. Die Schwierigkeit bei der Errichtung handschriftlicher Testamente liegt in der Verwendung der korrekten Fachbegriffe.
Die widerspruchsfreie Errichtung eines Testaments stellt den Laien insbesondere dann vor eine Herausforderung, wenn mehrere Personen im Testament bedacht sind oder mehrere Personen ein Testament gemeinsam errichten. Die Verwendung der Begriffe „Erbe“ und „Vermächtnis“ sowie der korrekte Umgang mit den Erbquoten gelingen selten ohne juristische Fehler, die bei der Testamentsauslegung regelmäßig zu unerwünschten Ergebnissen führen.
Bereiten Sie Ihr Erbe gut vor!
Unsere Experten für Erbrecht helfen Ihnen im Vorfeld der Testamentserrichtung dabei, ein widerspruchsfreies Testament zu formulieren und zwischen Gemeinschaftstestamenten, Erbverträgen und Vorfeldschenkungen die richtige Wahl zu treffen. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Vermeidung hoher Erbschaftssteuern. Welche Dispositionen im Einzelfall für Sie sinnvoll sind, prüfen wir unter Berücksichtigung der tagesaktuellen Rechtsprechung. Die Beglaubigung und Verwahrung der Testamente und Erbverträge kann direkt durch unsere hauseigenen Notare erfolgen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit der handschriftlichen Errichtung.
Das Erbe und seine Herausforderung
Das Erbrecht ist die Materie des deutschen Zivilrechts, die am wenigsten europarechtlichen und internationalen Einflüssen unterliegt. Rechtsquelle des Erbrechts ist im Wesentlichen das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Kern des Erbrechts ist das Recht des Erblassers, frei und ohne Einschränkungen über den Verbleib seines Vermögens zu entscheiden (Testierfreiheit). Soweit ein Testament existiert, sind die Vorschriften des Erbrechts bis auf wenige Ausnahmen darauf gerichtet, es nach dem wahrscheinlichsten Willen des Erblassers auszulegen.
Einschränkungen werden durch die Pflichtteilsregelungen und die Vorschriften über die Sittenwidrigkeit vorgenommen. Für den Fall, dass kein Testament existiert, regeln die §§ 1922 ff. BGB eine gesetzliche Erbfolge. Erbrechtliche Rechtsberatung unterteilt sich somit in die Beratung bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages und die Vertretung im Erbstreit nach dem Todesfall.
Der Pflichtteilsanspruch und seine Anwendung
Einen Pflichtteilsanspruch können Ehegatten, Nachkommen und Eltern des Erblassers haben. Besteht der Anspruch, kann er durch das Testament nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen macht die Rechtsprechung nur bei Mordversuchen am Erblasser oder den von ihm eingesetzten Erben. Ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht und ob es sinnvoll ist, ihn gerichtlich geltend zu machen, sollte unmittelbar nach dem Erbfall anwaltlich geklärt werden, um den Ablauf der im Erbrecht geltenden Dreijahresfrist zu vermeiden.