Gewerblicher Rechtsschutz

Über den gewerblichen Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein Instrumentarium, das die Schutzrechte Gewerbetreibender an immateriellen Gütern sicherstellen soll. Zu diesen immateriellen Gütern zählen beispielsweise Patente auf Erfindungen, geschützte Marken oder Designs. Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes fallen unter das sogenannte Ausschließlichkeitsrecht, sie umfassen daher ein positives Benutzungs- wie ein negatives Verbotsrecht. Die zentralen Rechtsquellen sind das Marken-, das Patent- und das Designrecht.

Das Patentrecht dient dem Schutz neuer technischer, gewerblich verwertbarer Erfindungen und damit den Verwertungsinteressen des Erfinders. Analog zum Markenrecht tritt die Schutzfunktion nicht automatisch, sondern erst mit Anmeldung eines Patentes in Kraft. Eine Patentanmeldung kann entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt mit Sitz in München eingereicht werden. Je nach Anmeldeort kommen unterschiedliche Patentgesetze zur Anwendung.

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Allgemeines Handels- und Gesellschaftsrecht

Allgemeines über Allgemeines Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht sind die Rechtsgebiete der Unternehmen. In 2385 Paragrafen regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erschöpfend die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen untereinander. Das Handelsrecht stellt dem kein unabhängiges, eigenes Rechtsgebiet gegenüber, sondern trifft Ausnahmeregelungen für alle Fälle, in denen die Rechtsbeziehungen von Unternehmern vom allgemeinen Zivilrecht abweichen. Dieses auch als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ bezeichnete Rechtsgebiet ist in ständigem Wandel begriffen und speist sich aus einer Vielzahl verschiedener Rechtsquellen vom deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) bis hin zum Europarecht.

Ähnlich weitverzweigt ist das Gesellschaftsrecht, dessen Grundlagen ebenfalls im BGB angelegt sind. Es regelt die Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie die Handhabung aller rechtlichen Konflikte, die dazwischenliegen. Unternehmensgründer beraten wir bei der rechtlichen Strukturierung des Unternehmens und der Wahl der sinnvollsten Gesellschaftsform. Bestehende Unternehmen unterstützen wir bei Umstrukturierungen und in Konfliktsituationen mit den Wettbewerbsaufsichtsbehörden.

Die Herausforderung der Organhaftung

Ein großes Konfliktpotenzial liegt erfahrungsgemäß im Bereich der Organhaftung. Geschäftsführer und andere Unternehmensverantwortliche haften unter bestimmten Bedingungen gegenüber ihrer Gesellschaft und deren Vertragspartnern. Unsere Spezialisten für Gesellschaftsrecht helfen dabei, das Haftungsrisiko der Unternehmenslenker zu reduzieren. Dabei haben wir stets die neuesten Entwicklungen auf dem Versicherungsmarkt und im internationalen Gesellschaftsrecht im Auge und können neu entstandene Haftungslücken schnell und nachhaltig schließen. Unsere Beratung bieten wir sowohl für Unternehmen als auch für Manager an, die ihr privates Haftungsrisiko einer kritischen Prüfung unterziehen möchten.

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Allgemeines Zivilrecht und Kaufrecht

Über allgemeines Zivilrecht und Kaufrecht

Das Kaufrecht ist das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts, dessen Regelungen am stärksten von der Europäisierung der Rechtsordnung betroffen sind. Es regelt ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Sache. Keine Anwendung findet es auf Dienst- und Werkleistungen oder auf reine Mietverträge.

Mit Abschluss des Kaufvertrages erwirbt der Käufer einen Anspruch auf die Kaufsache und der Verkäufer einen Anspruch auf die Kaufpreiszahlung. Liefert der Verkäufer nur teilweise, mangelhaft oder gar nicht, muss der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Dann kann er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Die gleichen Rechte stehen dem Verkäufer zu, wenn der Kaufpreis nicht bezahlt wird. Dieses kaufrechtliche Grundschema ist Gegenstand diverser Fehlerquellen im Rechtsverkehr.

Häufig steht schon die Frage im Raum, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Bei Abonnementfallen im Internet ist diese Bedingung in der Regel nicht erfüllt, sodass der Verbraucher sich gänzlich ungerechtfertigten Forderungen ausgesetzt sieht. Kam doch ein wirksamer Vertrag zustande, steht den Nutzern das europäische Verbraucherschutzrecht zur Seite. Fast immer steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Selten muss er Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) uneingeschränkt gegen sich gelten lassen.

Aufgrund der Komplexität, die durch die Rechtsakte der Europäischen Union im kaufrechtlichen Verbraucherschutz entstanden ist, sind in der Regel beide Seiten über die genaue Rechtslage im Unklaren. Unsere Rechtsanwälte beraten Verbraucher in Konfliktlagen und setzen die Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durch. Unternehmer unterstützen wir dabei, ihre Verträge von Anfang an so zu gestalten, dass sie dem geltenden Recht entsprechen und wenig Angriffsfläche bieten.

Das Kaufrecht in seiner Durchsetzung

Kam ein wirksamer Vertrag zustande, kann dennoch ein Mangel an der Kaufsache vorliegen. Wird er vom Verkäufer nicht behoben, kann der Käufer Schadenersatz geltend machen oder einen bereits gezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Gleiches gilt für den Verkäufer, der seine Kaufsache zurückverlangen kann, wenn der Kaufpreis auch nach Fristsetzung nicht bezahlt wird.

In beiden Fällen gilt der Grundsatz, dass schon das Schreiben eines versierten Rechtsanwalts an den Gegner für eine schnelle Konfliktbeilegung sorgen kann. Wir prüfen, welche Schadenersatz- und Rücktrittsrechte Ihnen im Einzelfall zustehen und kümmern uns um deren Durchsetzung.

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Anwaltsinkasso

Über Anwaltsinkasso

Im Inkassoverfahren vertritt unsere Kanzlei beide Parteien in allen Stadien des Verfahrens. Inkassoverfahren verlaufen im Wesentlichen immer gleich: Zahlt ein Kunde die fällige Geldforderung aus einem Vertrag nicht, muss der Gläubiger ihm eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Das gilt nicht, wenn eine explizite Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung bereits in der schriftlichen Rechnung enthalten war.

Anschließend versenden die meisten Gläubiger ein oder mehrere Mahnschreiben. Dazu besteht aber keine Pflicht. Mit Verstreichen der Frist ist die Möglichkeit der Zivilklage oder des gerichtlichen Mahnverfahrens eröffnet. Die meisten größeren Unternehmen machen von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch, sondern beauftragen stattdessen ein Inkassounternehmen.

Dieses tritt selbstständig in Kontakt mit dem Schuldner und fordert ihn auf, den ursprünglich geschuldeten Betrag zuzüglich einer Inkassogebühr zu zahlen. Erreicht das Inkassounternehmen auch durch wiederholte Kontaktaufnahme mit dem Schuldner keine Zahlung, wird es ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Dazu beantragt das Inkassounternehmen im Namen des Gläubigers einen gerichtlichen Mahnbescheid. Legt der Schuldner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Mahnbescheides Widerspruch ein, wandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Klageverfahren um. Der Gläubiger muss dann seine Forderung begründen und es kommt zur Gerichtsverhandlung.

Erst an diesem Punkt prüft das Gericht, ob die Forderung tatsächlich besteht und ihre Durchsetzung rechtens ist. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, beantragt das Inkassounternehmen einen Vollstreckungsbescheid. Damit kann die Forderung unmittelbar durch den Gerichtsvollzieher betrieben werden. Die Vollstreckung kann jetzt nur noch durch einen Gerichtsbeschluss auf Antrag des Schuldners gestoppt werden.

Mit uns durchs Inkassoverfahren

Bei Erhalt eines Inkassoschreibens oder eines Mahnbescheides sollte unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Sind die Forderungen unbegründet, müssen sie zügig abgewehrt werden, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Sind Sie selbst Zahlungsgläubiger, unterstützen wir Sie bei der Durchführung des Mahnverfahrens.

 

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Erbrecht

Über das Erbrecht

Das Erbrecht ist die Materie des deutschen Zivilrechts, die am wenigsten europarechtlichen und internationalen Einflüssen unterliegt. Rechtsquelle des Erbrechts ist im Wesentlichen das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Kern des Erbrechts ist das Recht des Erblassers, frei und ohne Einschränkungen über den Verbleib seines Vermögens zu entscheiden (Testierfreiheit). Soweit ein Testament existiert, sind die Vorschriften des Erbrechts bis auf wenige Ausnahmen darauf gerichtet, es nach dem wahrscheinlichsten Willen des Erblassers auszulegen.

Einschränkungen werden durch die Pflichtteilsregelungen und die Vorschriften über die Sittenwidrigkeit vorgenommen. Für den Fall, dass kein Testament existiert, regeln die §§ 1922 ff. BGB eine gesetzliche Erbfolge. Erbrechtliche Rechtsberatung unterteilt sich somit in die Beratung bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages und die Vertretung im Erbstreit nach dem Todesfall.

Zentrale Vorschrift der Testamentserrichtung ist § 2247 BGB. Jeder Mensch, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann ein eigenhändiges Testament errichten. Dazu muss es handschriftlich erstellt, mit dem vollständigen Namen unterschrieben und mit einer genauen Orts- und Zeitangabe versehen sein. Die Schwierigkeit bei der Errichtung handschriftlicher Testamente liegt in der Verwendung der korrekten Fachbegriffe.

Die widerspruchsfreie Errichtung eines Testaments stellt den Laien insbesondere dann vor eine Herausforderung, wenn mehrere Personen im Testament bedacht sind oder mehrere Personen ein Testament gemeinsam errichten. Die Verwendung der Begriffe „Erbe“ und „Vermächtnis“ sowie der korrekte Umgang mit den Erbquoten gelingen selten ohne juristische Fehler, die bei der Testamentsauslegung regelmäßig zu unerwünschten Ergebnissen führen.

Bereiten Sie Ihr Erbe gut vor!

Unsere Experten für Erbrecht helfen Ihnen im Vorfeld der Testamentserrichtung dabei, ein widerspruchsfreies Testament zu formulieren und zwischen Gemeinschaftstestamenten, Erbverträgen und Vorfeldschenkungen die richtige Wahl zu treffen. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Vermeidung hoher Erbschaftssteuern. Welche Dispositionen im Einzelfall für Sie sinnvoll sind, prüfen wir unter Berücksichtigung der tagesaktuellen Rechtsprechung. Die Beglaubigung und Verwahrung der Testamente und Erbverträge kann direkt durch unsere hauseigenen Notare erfolgen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit der handschriftlichen Errichtung.

Das Erbe und seine Herausforderung

Das Erbrecht ist die Materie des deutschen Zivilrechts, die am wenigsten europarechtlichen und internationalen Einflüssen unterliegt. Rechtsquelle des Erbrechts ist im Wesentlichen das fünfte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Kern des Erbrechts ist das Recht des Erblassers, frei und ohne Einschränkungen über den Verbleib seines Vermögens zu entscheiden (Testierfreiheit). Soweit ein Testament existiert, sind die Vorschriften des Erbrechts bis auf wenige Ausnahmen darauf gerichtet, es nach dem wahrscheinlichsten Willen des Erblassers auszulegen.

Einschränkungen werden durch die Pflichtteilsregelungen und die Vorschriften über die Sittenwidrigkeit vorgenommen. Für den Fall, dass kein Testament existiert, regeln die §§ 1922 ff. BGB eine gesetzliche Erbfolge. Erbrechtliche Rechtsberatung unterteilt sich somit in die Beratung bei der Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages und die Vertretung im Erbstreit nach dem Todesfall.

Der Pflichtteilsanspruch und seine Anwendung

Einen Pflichtteilsanspruch können Ehegatten, Nachkommen und Eltern des Erblassers haben. Besteht der Anspruch, kann er durch das Testament nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen macht die Rechtsprechung nur bei Mordversuchen am Erblasser oder den von ihm eingesetzten Erben. Ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht und ob es sinnvoll ist, ihn gerichtlich geltend zu machen, sollte unmittelbar nach dem Erbfall anwaltlich geklärt werden, um den Ablauf der im Erbrecht geltenden Dreijahresfrist zu vermeiden.

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Mietrecht

Über das Mietrecht

Das Mietrecht ist der Bereich des allgemeinen Zivilrechts, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter auseinandersetzt. In der deutschen Rechtspraxis sind die Mietverträge über Wohnraum von besonderer Bedeutung.

In den §§ 549 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Gesetzgeber eine Reihe abweichender Vorschriften geregelt, die in der Hauptsache den Mieter schützen sollen. Als wirtschaftlich schwächere Partei soll dieser durch die Mieterschutzvorschriften Waffengleichheit erlangen, wenn er sich auf das Bestehen eines Mietvertrages verlässt und seine Wohnung bezieht.

Bei der Durchführung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen im Mietrecht spielt die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung eine entscheidende Rolle. Unsere Mietrechtsexperten bringen ihr Wissen ständig auf den neuesten Stand, um mit der Rechtspraxis Schritt zu halten und Mieter wie Vermieter tagesaktuell beraten zu können.

Erfahrungsgemäß bringen die Aufnahme und die Beendigung des Mietverhältnisses die meisten rechtlichen Schwierigkeiten mit sich. Schon die Höhe der Kaution muss der Mieter nicht immer hinnehmen. Ob und in welcher Höhe eine Kaution zulässig ist, können unsere Rechtsanwälte für Sie im Einzelfall prüfen. Endet das Mietverhältnis, wird der Vermieter in der Regel einen Teil der Kaution einbehalten, um entstandene Schäden an der Wohnung auszubessern. Über die Verwendung der Kaution muss er dem Mieter detailliert Rechenschaft ablegen.

Da nicht jede Verschlechterung der Mietwohnung automatisch einen Schadenersatzanspruch auslöst und der Vermieter für alle von ihm geltend gemachten Verschlechterungen die Beweislast trägt, sind Mieter und Vermieter gut beraten, im Falle von Kautionsabzügen juristischen Beistand einzuholen. Insbesondere den Vermieter können bei kleinen Abzügen unverhältnismäßig hohe Gerichtskosten treffen, wenn der Mieter Klage erhebt.

Ihr Recht als Vermieter

Seltener sind rechtliche Konflikte während des laufenden Mietverhältnisses. Forderungen vonseiten des Vermieters werden von vielen Mietern klaglos erfüllt, ohne dass die zur Verfügung stehenden juristischen Mittel ausgeschöpft werden. Dabei müssen Mieter längst nicht jede Mieterhöhung hinnehmen und jede Schönheitsreparatur aus eigener Tasche finanzieren. Weigert sich der Mieter, Zahlungen zu leisten, die gegen seine Mieterschutzrechte verstoßen, darf der Vermieter ihm deshalb weder kündigen, noch Teile der Kaution einbehalten.

Auch Rechte und Pflichten, die explizit im Mietvertrag festgehalten wurden, können wegen Verstößen gegen Mieterschutzvorschriften oder das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein. Wir beraten Mieter bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen und helfen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Vermieter unterstützen wir dabei, ihre Mietverhältnisse von Anfang an so zu gestalten, dass sie im Rahmen der Gesetze bestmöglich ausgelastet sind.

Ihr Recht als Mieter

Seltener sind rechtliche Konflikte während des laufenden Mietverhältnisses. Forderungen vonseiten des Vermieters werden von vielen Mietern klaglos erfüllt, ohne dass die zur Verfügung stehenden juristischen Mittel ausgeschöpft werden. Dabei müssen Mieter längst nicht jede Mieterhöhung hinnehmen und jede Schönheitsreparatur aus eigener Tasche finanzieren. Weigert sich der Mieter, Zahlungen zu leisten, die gegen seine Mieterschutzrechte verstoßen, darf der Vermieter ihm deshalb weder kündigen, noch Teile der Kaution einbehalten.

Auch Rechte und Pflichten, die explizit im Mietvertrag festgehalten wurden, können wegen Verstößen gegen Mieterschutzvorschriften oder das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein. Wir beraten Mieter bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen und helfen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Vermieter unterstützen wir dabei, ihre Mietverhältnisse von Anfang an so zu gestalten, dass sie im Rahmen der Gesetze bestmöglich ausgelastet sind.

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Arbeitsrecht

Über das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist die Schnittstelle zwischen den Rechten der Arbeitnehmer und den berechtigten Interessen der Wirtschaft. Von der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses über den Tarifvertrag bis hin zur Kündigung stellen sich eine Reihe komplexer Rechtsfragen, die spiegelbildlich aufseiten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auftreten. Unsere Experten für Arbeitsrecht haben schon auf beiden Seiten gestanden und können Sie in jeder Situation kompetent beraten.

Nicht immer ist der Weg vor Gericht die sinnvollste Lösung. Manchmal genügt ein klärendes Gespräch mit einem kompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Arbeitnehmern stehen wir insbesondere in den Bereichen Kündigung, Elternzeit und Mobbing am Arbeitsplatz zur Seite. Arbeitgeber unterstützen wir dabei, sich bereits im Vorfeld möglicher Konflikte gegen Arbeitnehmeransprüche abzusichern und beraten bei Tarifverhandlungen und Betriebsübergängen.

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Wettbewerbsrecht

Allgemeines über Wettbewerbsrecht

Das deutsche Wettbewerbsrecht gliedert sich in die Bereiche des Kartellrechts und des Lauterkeitsrechts. Klassische Beispiele für lauterkeitsrechtliche Wettbewerbsverstöße sind die irreführende Werbung (§ 6 UWG) oder die Verunglimpfung von Mitbewerbern (§ 4 Nr. 1 UWG). Ziel des Kartellrechts ist es, die Bildung von Kartellen und Monopolstellungen zu verhindern, die den freien Markt verzerren könnten.

Es betrifft daher vor allem solche Unternehmen, die in Zukunft eine marktbeherrschende Stellung einnehmen könnten. Das Lauterkeitsrecht beschäftigt sich mit Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln, die einzelnen Wettbewerbsteilnehmern einen unfairen Vorteil verschaffen, ohne den Gesamtmarkt zu verzerren. Die Hauptrechtsquelle des deutschen Lauterkeitsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Ihr Recht wurde verletzt?

Möchten Sie gegen einen unlauteren Mitbewerber vorgehen, prüfen unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht Ihren Fall und setzen Ihre Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche durch.

Sie wurden abgemahnt?

Werden Sie des Wettbewerbsverstoßes bezichtigt, wehren wir ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab und stellen sicher, dass Ihnen aus der Befolgung berechtigter Ansprüche nur so viel Schaden entsteht, wie unbedingt nötig.

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Designrecht

Designschutz sofort online beauftragen!

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Allgemeines über Designrecht

Das Designrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht für sogenannte Geschmacksmuster. Es stellt sicher, dass sein Inhaber das ausschließliche Benutzungsrecht einer bestimmten ästhetischen Erscheinungsform innehat.

Unter das Designrecht fallen zum Beispiel Entwürfe und Produkte, die in Form, Farbe, Gestalt und Gesamteindruck unverwechselbar sind. Rechte auf ein Geschmacksmuster müssen ebenfalls beim Patentamt angemeldet werden, um den Status des geschützten Designs zu erhalten.

Bei Fragen zur Anmeldung von Schutzrechten sowie bei der Durchsetzung Ihres gewerblichen Rechtsschutzes steht Ihnen das Team unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.

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Markenrecht

Markenanmeldung direkt online beauftragen!

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Allgemeines über Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es dient dem Schutz von Produkten eines Herstellers und kann auf nationaler, europäischer sowie auf internationaler Ebene bestehen. Der Schutz erstreckt sich dabei sowohl auf den Markennamen als auch auf grafische Darstellungen, die mit dem Produkt verbunden sind („Logos”).

Markenrechte bestehen aber nicht von sich aus, sie müssen durch eine Markenanmeldung abgesichert werden. Dafür sind verschiedene Überprüfungsschritte notwendig: Es muss zunächst durch Recherche in nationalen und internationalen Markenregistern festgestellt werden, ob bereits ältere Markenrechte bestehen, die eine Registrierung ausschließen.

Ist dies nicht der Fall, kann die Marke nach der internationalen Markenklassifikation (Nizza-Klassifikation) klassifiziert werden. Dadurch erwirbt der Markeninhaber umfassende Schutzrechte, die auf sein spezielles Produkt zugeschnitten sind. Im Anschluss erfolgt eine Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Unsere Kanzlei unterstützt und berät sie gerne bei allen Schritten, die zur Anmeldung einer Marke notwendig sind.

Ihr Recht wurde verletzt?

Die Verletzung von Markenrechten durch Dritte stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Markeninhabers dar, ist aber leider keine Seltenheit. Die Bandbreite möglicher Rechtsverletzungen ist relativ groß und umfasst Delikte wie die Herstellung identischer Produkte unter gleichem Namen und Logo, aber auch die bewusste Verwendung von Zeichen, Waren oder Dienstleistungen Dritter. Wir unterstützen Sie im Fall einer Markenrechtsverletzung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterlassung, Löschung, Rückruf und Schadenersatz.

Sie wurden abgemahnt?

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, empfiehlt es sich, die geforderte Summe nicht vorschnell zu bezahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Viele Abmahnungen beinhalten überzogene Forderungen oder sind gänzlich ungerechtfertigt, weil die Kanzlei nicht für einen Mitbewerber tätig wird. Ein Rechtsanwalt kann für Sie im Einzelfall prüfen, in welcher Höhe eine Abmahnung gerechtfertigt ist und in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung sinnvollerweise abgegeben werden sollte.

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